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E-Check für PV-Anlagen

Ist der E-Check für Photovoltaikanlagen verpflichtend?

E-Check für PV-Anlagen

E-Check für PV-Anlagen bundesweit

Ja, für gewerblich betriebene Photovoltaikanlagen ist der E-Check verpflichtend. Wir geben Ihnen nachfolgend einen Überblick zu den Richtlinien des E-Check für PV-Anlagen.

Warum muss der E-Check für PV-Anlagen durchgeführt werden?

Ziele der Elektroprüfung für Solaranlagen

Ziel der Elektroprüfungen für Solaranlagen ist deren Sicherheit. Mit dem E-Check sollen Risiken für Menschen, Tiere und Sachen frühzeitig erkannt und behoben werden. Das gilt für die Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen, sicherheitstechnischen Zustand, den Schutz gegen elektrische Schläge, für Maßnahmen gegen Überspannung und Blitzeinschlag, den Ertragszustand und die Energieeinsparung sowie den Schutz gegen elektrische gezündete Brände.

Welche PV-Anlagen müssen geprüft werden?

Die Prüfpflicht gilt für alle Photovoltaikanagen von Wohnungen und Wohngebäuden, Nebengebäuden wie Garagen, Stallungen usw., allen Gebäuden, die gewerblich genutzt werden, Industrieanlagen und für öffentliche Einrichtungen.

Welche Vorschriften regeln die Prüfpflicht?

Geregelt wird die Prüfpflicht über die Betriebssicherheitsverordnung und die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (u.a. TRBS 1201), die Unfallverhütungsvorschriften DGUV V3, die Vermieterpflichten nach BGB §§ 535; 536, sowie StGB für Baugefährdung und Brandstiftung und die Mitverantwortung der Netzbetreiber nach NAV § 15.

Wie oft muss der E-Check für PV-Anlagen durchgeführt werden?

Die Gesamtanlage muss nach VDE 0105-100; VDE 0100-600 bzw. VDE 0126-23 alle vier Jahre von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Darüber hinaus der Wechselrichter und die Betriebsdatenüberwachung täglich sowie monatlich die Zähler und die Generatorfläche zu prüfen.

Wie läuft der E-Check für PV-Anlagen ab?

Im ersten Schritt erfolgt die Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Mängel. Darauf folgen die Bestandsaufnahme sowie die Messung des Isolationswiderstandes und des Ableitstromes. Im nächsten Schritt muss die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen geprüft werden. Dazu gehört auch, dass die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen geprüft werden. Nach der Messprüfung erfolgt die Funktionsprüfung.

Abschließend erstellt der Prüfer dann das Prüfprotokoll / den Mängelbericht. Zur Beseitigung der Mängel wird dem Betreiber eine Frist gesetzt. Nach der Mängelbeseitigung erfolgt erneut die Prüfung. Sofern keine Gesetze und Verordnungen für die Prüffristen zuständig sind, kann die Elektrofachkraft den nächsten Prüftermin festsetzen. In der Regel sind das vier Jahre.

Wer ist verantwortlich für die PV-Anlagen Elektroprüfung?

Der Betreiber oder der Eigentümer der Photovoltaikanlage ist verantwortlich für die Einhaltung der Prüfpflicht. Er ist verpflichtet für die DGUV V3 Prüfung der PV-Anlage eine befähigte Elektrofachkraft zu beauftragen. Diese wiederum ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung und kann die Prüffristen festlegen.

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