DGUV V3 Prüfung
Fachbetrieb für die DGUV V3 Prüfung bundesweit. Die Elektroprüfung gehört in die Hände eines Fachmanns und den finden Sie bei uns. Unser Team bietet Ihnen die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für alle Branchen.
Fachbetrieb für die DGUV V3 Prüfung bundesweit. Die Elektroprüfung gehört in die Hände eines Fachmanns und den finden Sie bei uns. Unser Team bietet Ihnen die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für alle Branchen.
Arbeitsschutz vom Profi. Wir unterstützen Sie als Unternehmer bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Elektroprüfung und Sicherheitsbeleuchtung von unseren Experten. Deutschlandweit für Sie im Einsatz.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Gerne für KMU, Gewerbe, Industrie und Handel. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten möchten.
Sie erreichen uns werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Telefonisch unter 030-55 227 408 und per Mail an info@arbeitsschutz-arbeitssicherheit24.de. Gerne können Sie uns auch einen Rückruftermin nennen.
Wir sind Ihr zertifizierter Prüfbetrieb für die DGUV V3 Prüfung bundesweit. Mit unserem Team aus ausgebildeten und geschulten Elektrofachkräften können wir Ihnen in ganz Deutschland die Elektroprüfung nach DGUV V3 zeitnah und kostengünstig anbieten. Profitieren auch Sie von unserem zertifizierten Prüfverfahren nach DGUV Vorschrift 3 für die Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Stellen auch Sie als Betreiber elektrischer Anlagen und Betriebsmittel den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen sicher.
Lassen Sie Ihre ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und ortsfesten elektrischen Anlagen, Medizingeräte und Server fachgerecht und rechtssicher durch unseren zertifizierten Prüfbetrieb prüfen. Als Betreiber von Elektrogeräten und elektrischen Anlagen sind Sie für die Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Kommen Sie Ihrer Pflicht in den vorgeschriebenen Prüffristen nach und garantieren Sie in Ihrem Unternehmen den ordnungsgemäßen Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit. Mit unserem Prüfverfahren sind Sie auf der sicheren Seite.
Wussten Sie, dass die Elektroprüfung auch für alle Arbeitnehmer im Home-Office durchgeführt werden muss? Die DGUV V3 Prüfung ist auch im Home-Office verpflichtend und gilt für alle Elektrogeräte und Arbeitsmittel, mit denen Ihr Mitarbeiter im Home-Office arbeitet. Die Kosten für die Prüfung im Home-Office sind von Ihnen als Arbeitgeber zu tragen. Gerne informieren wir Sie persönlich zum Prüfverfahren im Home-Office.
Zum einen ist die DGUV V3 Prüfung bundesweit eine Pflicht, der jeder Betreiber nachkommen muss. Zum anderen bietet Ihnen die regelmäßige Elektroprüfung Vorteile, denn auch Sie möchten sicher nicht für Arbeitsunfälle verantwortlich sein, die vermeidbar gewesen wären. Außerdem schützen Sie sich für hohen Schadenersatzforderungen, Ärger mit Ihrer Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften. Ein weiterer Vorteil, mit der Elektroprüfung findet gleichzeitig eine Inventarisierung der Anlagen und Betriebsmittel statt und wir decken Energiesparpotenzial auf. Hinzu kommt auch, dass Betriebsstörungen ebenfalls hohe Kosten bedeuten, denn Arbeitsmittel, Gebäudetechnik und Maschinenanlagen, die nicht ordnungsgemäß arbeiten, können den gesamten Ablauf lahmlegen.
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 gilt für alle Betriebsmittel, die strombetrieben sind und für jeden Betrieb, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt.
Beispiele für die Definition elektrische Betriebsmittel sind unter anderem: Bohrmaschinen, Schweißgeräte, Staubsauger, Wasserkocher und Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Ladegeräte, Ladekabel für Handys und Smartphones und viele weitere Elektrogeräte, die zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen von elektrischer Energie genutzt werden. Gerne berät Sie unsere Elektrofachkraft persönlich.
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 bezeichnet den zweiten Teil der Elektroprüfung. Hierbei werden elektrische Anlagen nach VDE 0100-600 vor der Erstinbetriebnahme und nach DIN VDE 0105-100 bei Wiederholungsprüfungen geprüft. Die Definition elektrischer Anlagen ist nicht immer eindeutig. Grundsätzlich werden unter ortsfesten elektrischen Anlagen solche Anlagen verstanden, die fest montiert sind und an ihrem Standort verbleiben oder nicht ohne Weiteres den Standort wechseln können.
Beispiele für ortsfeste elektrische Anlagen sind unter anderem Gebäudetechnik wie Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Klimatechnik, Brandmeldeanlagen, Aufzüge, Rolltreppen, Rolltore, Schranken und Hebebühnen. Aber auch Starkstromanlagen zählen zu den ortsfesten Anlagen.
Für einen reibungslosen Ablauf der Maschinenprüfung und Prüfung der Gebäudetechnik, möglichst bei laufendem Betrieb, besprechen wir den Ablauf der Prüfung im Vorfeld genau mit Ihnen. Unter Umständen können Ihre Mitarbeiter die Maschinenprüfung vorbereiten und wir geben unser Bestes die Maschinenprüfung bei laufendem Betrieb durchzuführen.
Für die Prüfung von Medizingeräten gemäß VDE 0751 gilt ebenso die Unterscheidung zwischen Betriebsmitteln und Medizintechnik. Unter Betriebsmitteln im medizinischen Bereich werden ebenso elektrische Geräte verstanden, wie bereits genannt. Unter Medizintechnik werden alle medizinischen Geräte verstanden, die elektrisch betrieben werden. Unter anderem sind das EKG und EEG, Ultraschallgeräte, Röntgengeräte, MRT, Kranken- und Pflegebetten, Patientenlifte und Hub-Badewannen.
Die DGUV V3 Prüfung für Serverräume ist sensibel, denn Serverräume können selten außer Betrieb genommen werden. Vorgeschrieben ist jedoch die Erstprüfung bei Inbetriebnahme und die Wiederholungsprüfung in vorgeschriebenen Prüfintervallen. Unsere Prüfsachverständigen bieten Ihnen die Prüfung von Servern ohne Abschaltung soweit dies an Ihrem Unternehmen möglich ist. Die genauen Prüffristen legt der Prüfer anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Da nur sehr geringe mechanische Gefährdungen entstehen, wenn nur ein unterwiesener Mitarbeiterkreis Zugang hat, die klimatischen Bedingungen optimal sind und nicht aktiv an und mit Servern gearbeitet wird, sind die Prüffristen für Wiederholungsprüfungen meist auf ca. vier Jahre ausgelegt.
Die Elektroprüfung, auch als E-Check bezeichnet, gliedert sich in drei Prüfschritte. Das Prüfverfahren ist gemäß DGUV Vorschrift 3 durchzuführen. Abschließend erstellt der Prüfsachverständige die Dokumentation und bringt die Prüfplaketten an. Im ersten Schritt erfolgt die Sichtprüfung. Betriebsmittel und Anlagen werden von außen begutachtet, sodass Schäden und Defekte, zum Beispiel an Sicherheitsvorkehrungen oder Leitungen, erkannt werden.
Im zweiten Schritt erfolgt die Funktionsprüfung. Betriebsmittel und Anlagen werden eingeschaltet und unter Betrieb auf ihre einwandfreie und sichere Funktion überprüft.
Im dritten Schritt hat die Messprüfung mit geeichten Messgeräten, die wir zur Verfügung stellen, zu erfolgen.
Das Prüfverfahren muss entsprechend der geltenden Normen und Vorschriften ablaufen. Unsere Prüfsachverständigen sind sehr gut ausgebildet und nehmen fortlaufend an Schulungen und Weiterbildungen teil.
Die Dokumentation der DGUV V3 Prüfung bundesweit ist bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren und auf Verlagen vorzuzeigen. Sie muss unter anderem folgende Informationen beinhalten: Identifikation der geprüften Betriebsmittel und Anlagen, den Umfang der Prüfung, das Prüfergebnis, die Prüffrist, Angaben zum Prüfer / Prüfteam und die verwendeten Messgeräte. Die geprüften Elektrogeräte und Anlagen erhalten das Prüfsiegel, auf dem Sie den nächsten Prüftermin ersehen können.
Wurden im Rahmen der Anlagenprüfung und Maschinenprüfung Mängel festgestellt, setzt der Prüfer Ihnen eine Frist zur Behebung der Mängel. Sobald die Mängel behoben wurden, wird überprüft, ob die Mängelbeseitigung den Vorschriften entspricht und die Dokumentation ergänzt.
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Verordnung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und setzt sich aus unterschiedlichen Vorschriften, Normen und Gesetze zusammen. Die Unfallverhütungsvorschrift soll dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit dienen und Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen bestmöglich vermeiden.
Mit der DGUV V3 Prüfung bundesweit müssen unter anderem die Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Unfallverhütungsvorschrift, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) erfüllt werden.
Wir möchten Sie an dieser Stelle nicht mit ausführlich dargestellten Paragraphen und Vorschriften langweilen, informieren Sie stattdessen gerne persönlich, wenn Sie ausführliche Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der DGUV V3 Prüfung bundesweit wünschen. Rufen Sie unseren Prüfsachverständigen an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Weitere Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) finden Sie hier.
Grundsätzlich müssen alle elektrischen Betriebsmittel, Arbeitsmittel und Anlagen vor der Erstinbetriebnahme, nach einer Instandsetzung und nach einer Ortsveränderung geprüft werden. Die Prüffristen für Wiederholungsprüfungen legt der Prüfsachverständige anhand der Gefährdungsbeurteilung fest.
Die Prüfung der Elektrosicherheit hat durch eine ausgebildete und geschulte Elektrofachkraft zu erfolgen, die mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachweisen kann. Zu verwenden sind geeichte und geeignete Mess- und Prüfgeräte.
As zertifizierter Prüfservice bieten wir Ihnen die DGUV V3 Prüfung bundesweit für alle Branchen und Arbeitsbereiche. Gerne nennen wir Ihnen konkrete Beispiele. Sollte Ihr Unternehmensbereich nicht aufgeführt sein, rufen Sie uns an. Wir haben an dieser Stelle nicht alle Branchen genannt.
Die Prüfung der Elektrosicherheit ist bundesweit Pflicht. Halten Sie die Prüffristen nicht, drohen empfindliche Strafen, denn Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit nach Sozialgesetzbuch (SGB VII § 209 Abs. 1 Nr. 1.) Unterlassen Sie die Prüfung wissentlich begehen Sie eine Straftat nach §26 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Hinzu kommt die Leistungsverweigerung der Versicherungen, die im Schadensfall möglicherweise die Regulierung verweigern. Ihnen können dann Schadenersatzklagen drohen und Sie haften mit Ihrem persönlichen Vermögen. Üblich ist es auch, dass die Versicherungsprämien erhöht werden.
Alle Konsequenzen bei Unterlassen der Prüfung sind deutlich teurer und schwerwiegender als die Einhaltung der Prüffristen. Die Arbeitssicherheit liegt in Ihren Händen.