Systematisches und erfolgreiches Sicherheitsmanagement
Die Gefährdungsbeurteilung ist zentrales Element zur Sicherstellung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Wir wollen zuerst allgemein auf die Gefährdungsbeurteilung eingehen und im Anschluss auf die Gefährdungsbeurteilung als Teil der DGUV V3 Prüfung.
Unser Prüfteam für die DGUV V3 Prüfung ist berechtigt die Gefährdungsbeurteilung für die DGUV V3 Prüfung zu erstellen.
Ziele der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für den Arbeitgeber seinen Pflichten zur Arbeitssicherheit gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nachzukommen. Unter Berücksichtigung der betrieblichen Umstände hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter gefahrenfrei und sicher arbeiten können.
Im Jahr 2018 ereigneten sich 949 309 Arbeitsunfälle und 541 tödliche Arbeitsunfälle. Das sind tragische Schicksale für die betroffenen Familien und Kollegen, aber auch ein enormer Kostenfaktor für die betroffenen Unternehmen. Wie wichtig die Arbeitssicherheit ist, zeigen die noch immer recht hohen Zahlen.
Gefährdungsfaktoren in Betrieben und Unternehmen
Es gibt unterschiedliche Gefährdungsfaktoren. In manchen Unternehmen ist nur ein Faktor vorhanden, ist anderen Unternehmen mehrere.
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe
- Biologische Arbeitsstoffe
- Thermische Gefährdungen
- Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
- Gefährdungen durch Arbeitsbedingungen
- Gefährdungen durch physische Belastung
- Psychische Faktoren
- Arbeitszeitgestaltung
Da in jedem Unternehmen immer mindestens ein Gefährdungsfaktor vorliegt, ist auch jeder Arbeitgeber zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
Rechtsgrundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Die Rechtsgrundlage bildet in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das Arbeitsschutzgesetz trat am 21.08.1996 in Kraft und verpflichtet jeden Arbeitgeber die Gefährdungen zu ermitteln, bzw. ermitteln zu lassen und die daraus erforderlichen Maßnahmen zu Arbeitsschutz umzusetzen.
Das Arbeitsschutzgesetz gliedert sich wie folgt in Teilbereiche:
- ArbStättV und Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3
- BetrSichV und Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111
- GefStoffV und Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400
- BioStoffV und Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 400
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und Technische Regeln TRLV Lärm sowie TRLV Vibrationen
- Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und Technische Regeln
- TROS Verordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) und Technische Regeln TREMF
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und Arbeitsmedizinische Regel AMR3.2
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gliedert sich in acht Schritte, die eingehalten werden müssen. Nur dann besitzt die Beurteilung zur Gefährdung am Arbeitsplatz Rechtssicherheit.
- Vorbereiten
- Ermitteln der Gefährdungen
- Beurteilen der Gefährdungen
- Festlegen der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführen der Maßnahmen
- Überprüfen der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen
- Ergebnisse dokumentieren
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Die Verantwortung zur Einhaltung des Arbeitsschutzes trägt der Arbeitgeber. Dieser hat eine fachkundige Person zu beauftragen, sofern er nicht selbst über die notwendigen Kenntnisse verfügt.
Kontrolliert wird die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen durch staatliche Aufsichtsbehörden und die Unfallversicherungsträger.
Gefährdungsbeurteilung für elektrische Gefährdungen
Immer noch sterben Arbeitnehmer durch Elektrounfälle, die zu 90 % durch Niederspannung und 10 % durch Hochspannung verursacht werden. Elektrogefährdungen können Menschen und Tiere gesundheitlich schädigen, Brände und Explosionen verursachen und hohe Kosten durch den entstandenen Arbeitsunfall und Betriebsausfall verursachen.
Teil der DGUV V3 Prüfung ist das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung. Diese muss vor der Prüfung nach DGUV Vorschrift erfolgen und wird durch die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) 1111 geregelt.
Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld der DGUV V3 Prüfung
Die Gefährdungsbeurteilung nach den TRBS 1111 ist im Vorfeld der DGUV V3 Prüfung durchzuführen und eine der wichtigsten Maßnahmen den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Ziel ist es individuelle Gefahren zu erkennen, entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu erstellen und diese umzusetzen. In den Wirkungsbereich fallen Mitarbeiter, Kunden, Gäste und Patienten.
Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung zur Elektrosicherheit
Die TRBS 1111 stellen klar, dass die Beurteilung zur Sicherstellung der Elektrosicherheit von einer fachkundigen Person, bzw. einem fachkundigen Prüfservice zu erstellen ist. Beschäftigen Sie keine fachkundige Person, sind Sie verpflichtet einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Wichtig zu wissen: Eine nicht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung führt zu einer nicht durchgeführten DGUV V3 Prüfung.
Zur Beurteilung der Elektrosicherheit werden die Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen herangezogen, aber auch die Arbeitsumgebung sowie die ordnungsgemäße Handhabung.
Bundesweite Gefährdungsbeurteilung von unserem Prüfservice
Unser Prüfteam ist bundesweit für Sie im Einsatz und erstellt Ihre Beurteilung zur Sicherstellung der Elektrosicherheit im Rahmen der DGUV V3 Prüfung. Überzeugen Sie sich selbst und rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.