Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz Ihrer Mitarbeiter
Der Arbeitsschutz liegt in den Händen des Arbeitgebers und ist eine Grundvoraussetzung für die Beschäftigung. Dazu werden Maßnahmen, Mittel und Methoden eingesetzt, die zusammen genommen den Schutz der Beschäftigten sicherstellen.
Als Elektrofachbetrieb sind auch wir für den Arbeitsschutz in Unternehmen zuständig, unter anderem mit der DGUV V3 Prüfung und der Sicherheitsbeleuchtung. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle das Thema Arbeitsschutz ein wenig näher vorstellen, beschränken uns aber auf den Bereich technischer Arbeitsschutz, da Gesundheitsschutz, Produktsicherheit und Gefahrstoffe nicht in unsere Zuständigkeit fallen.
Arbeitsschutz nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 2 Abs. 1
Was gehört alles zum Arbeitsschutz?
Grundsätzlich definiert der Arbeitsschutz alle Maßnahmen, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden sollen.
Im Arbeitsschutzgesetz heißt es dazu:
- Sicherheitstechnik, z.B. Einsatz von sicheren technischen Arbeitsmitteln und Bereitstellung sicherer Arbeitsstätten
- Arbeitsmedizin, z.B. arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitshygiene, z.B. sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen
- Ergonomie, z.B. menschengerechte Gestaltung der Arbeitsmittel und -verfahren
- Arbeitsorganisation, z.B. Schaffung einer Arbeitsschutzorganisation und Regelung der Arbeitsabläufe, der Arbeitszeit sowie der Verantwortung
Geregelt wird der Arbeitsschutz durch:
- EU-Vorschriften
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Vorschriften der Berufsgenossenschaften
- Vorschriften der Unfallversicherungsträger
- allgemein anerkannte Regeln
Arbeitsschutz in Deutschland – der Dualismus
In Deutschland beruht der Arbeitsschutz auf dem Dualismus. Das bedeutet, hier sind der Staat und die Unfallversicherungsträger für die Gesetze und Vorschriften zuständig. Der Staat wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) vertreten. Die Gesetzliche Unfallversicherung setzt sich aus 35 gewerblichen Berufsgenossenschaften zusammen.
Was beinhaltet der technische Arbeitsschutz?
Die Betriebs- und Anlagensicherheit
Kommen wir zum technischen Arbeitsschutz, der die Betriebs- und Anlagensicherheit regelt. Diese wiederum ist in der Betriebssicherheitsverordnung festgehalten. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass alle Arbeitsmittel den geltenden Vorschriften entsprechen müssen. Diese Vorschriften setzen sich zusammen aus:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)
- DGUV Vorschriften
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsschutzverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV § 3
Teil des Arbeitsschutzes ist unter anderem die Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV § 3. Mit der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass von den verwendeten Arbeitsmitteln keine Gefahr ausgeht. Verfügt er als Arbeitgeber nicht selbst über die notwendigen Kenntnisse, hat er eine dazu befähigte Person zu beauftragen.
Wichtig zu wissen: Das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung entbindet nicht von der Pflicht der Gefährdungsbeurteilung!
Im Zusammenhang mit der Elektroprüfung wird die Gefährdungsbeurteilung angewandt, wenn die Prüfintervalle nicht ganz klar sind. Da die Prüffristen nicht auf den Monat genau festgelegt sind, obliegt es dem Prüfer diese festzusetzen. Für einige elektrische Betriebsmittel und Anlagen wird dazu die Gefährdungsbeurteilung herangezogen. Mehr dazu finden Sie hier.
Die DGUV V3 Prüfung als Teil des Arbeitsschutzes
Die DGUV V3 Prüfung gewährleistet den einwandfreien Betrieb ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen. Grundsätzlich muss jede Kaffeemaschine genauso der Prüfung unterzogen werden wie die Produktionsanlage eines Industriebetriebes.
Die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung soll sicherstellen, dass von keinem elektrischen Arbeitsmittel eine Gefahr ausgeht. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist verpflichtend für jeden Arbeitgeber und muss mittels Prüfprotokoll und Prüfplaketten auf Nachfrage nachgewiesen werden.
Vorschriften der Elektroprüfung zum Arbeitsschutz
Die Vorschriften der Elektroprüfung zum Arbeitsschutz sind umfassend. Zunächst einmal müssen alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen geprüft werden. Das sind alle Elektrogeräte und Elektroanlagen, die mit Strom betrieben werden. Die einzelnen Prüfbereiche können Sie unter Prüfbereiche DGUV V3 nachlesen.
Dokumentation und Prüfsiegel
Die Prüfung muss rechtssicher dokumentiert werden und die geprüften Betriebsmittel und Anlagen erhalten eine Prüfplakette, die den nächsten Prüftermin anzeigt. Werden Mängel festgestellt, müssen Sie als Arbeitgeber die Mängel innerhalb der Ihnen gesetzten Frist beheben lassen.
Erst- und Wiederholungsprüfungen
Zu unterscheiden sind Erst- und Wiederholungsprüfungen. Erstprüfungen bezeichnen solche Prüfungen, die vor der ersten Inbetriebnahme zu erfolgen sind. Wiederholungsprüfungen finden nach den Prüffristen der DGUV statt.
DGUV V3 Prüfung ist Pflicht
Die DGUV V3 Prüfung als Teil der Arbeitsschutzverordnung ist Pflicht und muss durchgeführt werden. Versäumen Sie die Prüffristen oder unterlassen die Prüfung absichtlich, ist die Unfallversicherung berechtigt die Leistungen im Schadensfall zu verweigern. Sie tragen als Arbeitgeber die Verantwortung für die Arbeitssicherheit.
Wir leisten unseren Teil für den Arbeitsschutz
Fehlzeiten aufgrund von Arbeitsunfällen bedeuten hohe Kosten für Ihr Unternehmen. Ausfallzeiten von defekten Betriebsmitteln und Anlagen sowie deren Reparaturkosten bedeuten ebenfalls zusätzliche Kosten. Das können Sie vermeiden, wenn Sie Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber nachkommen.
Unser Team unterstützt Sie dabei und ist Ihr starker Partner für deutschlandweite DGUV V3 Prüfungen. Wir führen die Elektroprüfung für alle Branchen durch und bieten Ihnen mit unserem Rundum-Sorglos-Paket ein tolles Preis-Leistungsverhältnis.
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