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DGUV V3 Prüffristen – Welche Intervalle sieht die DGUV Vorschrift 3 vor?

Umfassender Arbeitsschutz dank DGUV V3 Prüfung

Wie sehen die DGUV V3 Prüffristen aus und welche Intervalle sieht die DGUV Vorschrift 3 vor? Diese Frage erreicht uns immer wieder und wir möchten Ihnen an dieser Stelle eine Antwort geben.

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DGUV V3 Prüffristen

DGUV V3 Prüffristen für Betriebsmittel und Anlagen

Inhalt

  • Warum sind DGUV V3 Prüffristen sinnvoll?
  • DGUV V3 Prüffristen im Detail
  • Die Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung der Prüffristen
  • Ihre Vorteile bei einer Zusammenarbeit mit uns

Warum sind DGUV V3 Prüffristen sinnvoll?

Elektrosicherheit ist Teil des Arbeitsschutzes

Unternehmen müssen strenge Vorschriften zum Arbeitsschutz einhalten. Teil dieses Arbeitsschutzes ist die Elektrosicherheit, die über die regelmäßige DGUV V3 Prüfung sichergestellt werden soll. Mit der Gewährleistung der Elektrosicherheit soll schwerwiegenden Personen- und Sachschäden vorgebeugt werden.

Damit aber nun Arbeitgeber nicht nach Augenmaß entscheiden, wann die nächste DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden sollte, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die DGUV V3 Prüffristen festgelegt.

DGUV V3 Prüffristen im Detail

Die Prüffristen berücksichtigen die Art des Betriebsmittels oder der Anlage / Maschine, die Beanspruchung und die potenzielle Gefährdung.

Grundsätzlich gilt zunächst einmal, dass jedes Betriebsmittel, jede Anlage und Maschine vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur oder Veränderung geprüft werden muss.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, Drucker oder Monitore, sollten im Abstand von zwei Jahren geprüft werden. Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmitte, die auf Baustellen oder in Produktionsbereichen eingesetzt werden, sieht die DGUV Vorschrift 3 eine Prüffrist von 12 Monaten vor. Je nach Beanspruchung kann die Prüffrist auch auf sechs Monate verkürzt werden.

Für ortsfeste elektrische Anlagen außerhalb von Feuchträumen gilt eine Prüffrist von vier Jahren. In Feuchträumen fällt die DGUV V3 Prüffrist mit 12 Monaten deutlich kürzer aus.

In der Medizintechnik unterscheiden sich die Prüffristen deutlich und reichen von sechs Monaten bis zwei Jahre.

Die Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung der Prüffristen

Neben den Intervallen der DGUV Vorschrift 3 können diese auch anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer befähigten Person erstellt werden. Sofern der Arbeitgeber nicht selbst eine befähigte Person darstellt oder eine solche in seinem Unternehmen beschäftigt, muss er die Gefährdungsbeurteilung extern an einen Prüfdienstleister vergeben. In der Regel reicht es, wenn der Prüftechniker die Gefährdungsbeurteilung vor der Erstprüfung erstellt. Nur später dazu gekaufte Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen müssen dann neu bewertet und aufgenommen werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss nach TRBS 1111 erstellt werden.

Ihre Vorteile bei einer Zusammenarbeit mit uns

Beauftragen Sie unseren Prüfservice für Ihre DGUV V3 Prüfung und lernen Sie unsere Vorteile kennen.

  • Unsere Prüftechniker sind ausgebildete Fachkräfte, die zur DGUV V3 Prüfung geschult wurden.
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