Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen?
So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber
Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen? Diese Frage bekommen wir häufig gestellt. Ich habe doch nur einen Friseursalon, ein Büro mit fünf Angestellten oder einen kleinen Handwerksbetrieb. Die Größe Ihres Betriebes befreit Sie nicht von der Pflicht der DGUV V3 Prüfung.
Jeder Arbeitgeber, der elektrische Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen bereitstellt, ist zur Prüfung nach DGUV Vorschrift verpflichtet. Die DGUV V3 Prüfung ist Teil der Gewährleistung der Arbeitssicherheit, zu der Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind.
Inhalt
- Wo ist die Pflicht zur DGUV V3 Prüfung gesetzlich verankert?
- Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen?
- Wir machen Ihnen die Pflichterfüllung einfach
- Unsere Serviceverträge
Wo ist die Pflicht zur DGUV V3 Prüfung gesetzlich verankert?
Die Pflicht, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3), eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach § 26 BetrSichV stellt der Verstoß gegen den Personenschutz eine Straftat dar. Die gesetzlichen Vorschriften gelten auch für den Sachschutz. Ein Verstoß kann hierbei zur Folge haben, dass die Versicherung die Leistung verweigert und man gegen Sie Haftungsansprüche geltend machen kann.
Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen?
Jeder Arbeitgeber, der elektrische Betriebsmittel, Anlagen und / oder Maschinen bereitstellt, ist zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 verpflichtet. Das bedeutet konkret, ganz egal, ob Sie Föne und Trockenhauben, Kaffeemaschinen und PC, Bohrmaschinen oder Industrieanlagen bereitstellen, Sie als Arbeitgeber müssen die Prüfpflicht erfüllen.
In der Vorschrift 3 der DGUV heißt es konkret: geprüft werden ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste elektrische Anlagen. Alle Arbeitsgeräte, die mit Strom betrieben werden, müssen geprüft werden.
Wir machen Ihnen die Pflichterfüllung einfach
DGUV V3 Prüfung von unserem Elektrofachbetrieb
Mit der großen Erfahrung unseres Elektrofachbetriebes bieten wir Ihnen die DGUV V3 Prüfung zeitnah, ohne Umstände und zu einem fairen und transparenten Preis-Leistungsverhältnis an.
Stellen Sie uns Ihre Anfrage und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Bei uns können Sie zwischen stückgenauer Abrechnung und einem Pauschalpreis vergleichen. Erteilen Sie uns den Auftrag für Ihre DGUV V3 Prüfung, stimmen wir den Termin mit Ihnen ab. Unsere Prüftechniker informieren Ihre Mitarbeiter und gewährleisten so einen reibungslosen Ablauf. In der Regel können wir bei laufendem Betrieb prüfen. Sollte das nicht möglich sein, sind auch Termine am Wochenende möglich.
Nach Beendigung der Prüfung fertigen wir das Prüfprotokoll an, das Sie wahlweise in Papierform oder auf elektronischem Wege erhalten können. Die geprüften Geräte, Anlagen und Maschinen erhalten das Prüfsiegel.
Entscheiden Sie sich für einen attraktiven Servicevertrag
Prüfung vergessen? Keine Lust wieder einen neuen Prüftechniker einzuweisen? Wir machen es Ihnen einfacher. Entscheiden Sie sich für einen attraktiven Servicevertrag und wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Prüftermin und bieten Ihnen gute Konditionen für die Wiederholungsprüfungen. Da wir Ihr Unternehmen dann bereits kennen, können wir die Wiederholungsprüfung günstiger als die Erstprüfung anbieten.
Weitere Leistungen, die wir Ihnen anbieten:
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Elektroinstallation und Brandschutz
- Virtuelle Vernetzung und IT-Service
Als Elektrofachbetrieb bieten wir Ihnen alle Leistungen rund um das Thema Strom. Als zukunftsorientierter Elektrofachbetrieb sind wir außerdem fit in IT und Vernetzung. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.